Dienstag, März 18, 2025
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Notfallkommunikation im Krisenfall z.B. Blackout

von admin
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Hallo Alle

basierend auf der aktuelle Rechtsprechung darf jeder ein Amateurfunkgerät erwerben und besitzen. Lediglich die Errichtung der Funkanlage (Beispiel Handfunkgerät: Antenne einschrauben und Akku einlegen) und die Inbetriebnahme (einschalten genügt) sind nur lizensierten Amateurfunkern gestattet

Ein Notfall bzw. eine Katstrophe ist genau definiert (Siehe Schreiben der Fernmeldebehörde)! Je nach Vergehen gibt es hier Höchststrafen bis zu 10.000,-€‼️

Ferner ist es sehr wahrscheinlich, dass Funklaien ohne praktische Erfahrung beim Betrieb sogar stören und damit die Funkkommunikation massiv beeinträchtigen.

Unsere Empfehlung ist, dass jeder, der Interesse hat lieber in einen Kurs, Lernmaterial und die Prüfungsgebühr investiert.

Unter Anderem wird auch im Frühjahr ein neuer Kurs von Kärnten funkt angeboten.

 

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Kärnten Funkt. 

Amateurfunk, CB-Funk und PMR Funk

 

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